Die KFZ Versicherung kündigen – so geht’s

Möchte man seine KFZ Versicherung kündigen, dann müssen erst einmal die Voraussetzungen dafür geklärt werden. Völlig problemlos ist es, wenn man ein Fahrzeug verkauft oder verschrotten lässt. Man meldet es einfach beim Straßenverkehrsamt ab und das Amt macht der Versicherung eine entsprechende Meldung. Man muss also nicht einmal ein förmliches Schreiben aufsetzen, wenn man auf diese Weise die KFZ Versicherung kündigen möchte. Lediglich beim Privatverkauf empfiehlt sich ein kurzer Anruf beim Sachbearbeiter. Verursacht der Käufer bei der Überführung des Fahrzeuges einen Unfall und man hat versäumt, die KFZ Versicherung zu kündigen, so muss man möglicherweise selbst für den Schaden aufkommen.

Etwas komplizierter wird es, wenn man seine Autoversicherung verlassen möchte, ohne das Auto zu verkaufen. Versicherungsverträge lassen sich – außer bei Verlust des Versicherungsobjektes – nur zum Jahresende kündigen. Kommt man im Januar auf die Idee, dass man sich gerne woanders versichern würde, kann man zwar sofort die KFZ Versicherung kündigen. Wirksam wird sie aber erst zum 1. Januar des nächsten Jahres. Auch wenn man sich bereits am Jahresende befindet und die Versicherung beenden will, ist Aufmerksamkeit geboten: Kündigungen müssen bis zum 30. November abgeschickt sein, damit die Kündigung noch zum nächsten Jahresende wirksam wird.

Wer dennoch im Laufe des Jahres seine KFZ Versicherung kündigen möchte, muss nach einer Möglichkeit für ein Sonderkündigungsrecht Ausschau halten. Das kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn die Beiträge erhöht werden oder wenn ein Schaden reguliert werden muss.